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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


  1. Geltungsbereich / Vertragsabschluss

1. Aufträge des Bestellers ( Auftraggebers) werden ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen sowie des Auftragsformulars „Bestellung der Firma CBC-Cards (Auftragnehmer) ausgeführt, welches im Internet (www.CBC-CARDS.de oder www.postkartenstube.de )unter Bestellung, per Post / Fax / E-Mail und in den Geschäftsräumen des Auftraggebers bereitgestellt wird. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Eine Auftragerteilung über den Online-Shop oder das vorgenannte Bestellformular des Auftragnehmers stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluß eines Vertrages über einen oder mehrere Postkartenständer mit voller Bestückung der Postkarten aus dem Sortiment des Auftragnehmers, oder die Bestellung eines oder mehrerer bestimmten Postkartenmotive im Set dar. Ein derartiger Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Auftragnehmer den erteilten Auftrag für den Auftraggeber bearbeitet und die Durchführung mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.

3. Wenn der Auftraggeber eine Bestellung im Online-Shop aufgibt, erhält er zunächst eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung beim Auftragnehmer bestätigt und die Einzelheiten der Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Auftraggeber nur darüber informieren, dass seine Bestellung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

4. Sofern der Rechnungsadressat vom Auftraggeber abweicht, haftet der Auftraggeber neben dem Rechnungsadressaten als Gesamtschuldner für sämtliche Forderungen aus dem erteilten Auftrag.


  1. Preise

1. In der Preisliste des Auftragnehmers (derzeitiger Stand: 01. 05. 2010) und im Online-Shop genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.


  1. Zahlung

1. Die Zahlung hat vorbehaltlich anderer Zahlungsvereinbarungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto oder sonstige Versandkosten. Die Rechung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

2. Bei aussergewöhnlichen Vorleistungen des Auftragnehmers kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der Auftragnehmer kann außer für verzugsbegründende Mahnungen pauschale Mahnkosten von € 5,00 pro Mahnung verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.


  1. Lieferung

1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

2. Die Standardlieferzeit beträgt ca. 8 Werktage. Liefertermine sind allerdings nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.

3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber von Vertrag zurück treten. § 361 BGB bleibt unberührt.

4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie zum Beispiel Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der obenbeschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


  1. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigenten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.


  1. Beanstandungen / Gewährleistungen

1. Der Auftraggeber hat die Modalitäten der Bestellung, welche auf dem Bestellformular vermerkt sind, zu beachten. Diese gelten als Teil dieser Bedingungen und werden vom Auftraggeber mit Vertragsschluß ebenfalls akzeptiert.

2. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Fall zu überprüfen.

3. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

4. Bei berechtigenten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung nach angemessener Frist kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.


  1. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Aufrtagnehmers klagweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.


  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HBG ist oder im Innland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, Backnang (Baden-Württemberg).

2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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Sonntag, 20. Mai 2012             504526 Zugriffe seit Mittwoch, 01. September 2010
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