Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen
Geltungsbereich /
Vertragsabschluss
1. Aufträge des
Bestellers ( Auftraggebers) werden ausschließlich auf Grund dieser
Bedingungen sowie des Auftragsformulars „Bestellung der Firma
CBC-Cards (Auftragnehmer) ausgeführt, welches im Internet
(www.CBC-CARDS.de
oder www.postkartenstube.de )unter Bestellung, per Post / Fax / E-Mail und in den Geschäftsräumen
des Auftraggebers bereitgestellt wird. Abweichende Regelungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Eine
Auftragerteilung über den Online-Shop oder das vorgenannte
Bestellformular des Auftragnehmers stellt ein Angebot an den
Auftragnehmer zum Abschluß eines Vertrages über einen oder mehrere
Postkartenständer mit voller Bestückung der Postkarten aus dem
Sortiment des Auftragnehmers, oder die Bestellung eines oder mehrerer
bestimmten Postkartenmotive im Set dar. Ein derartiger Vertrag kommt
erst dann zu Stande, wenn der Auftragnehmer den erteilten Auftrag für
den Auftraggeber bearbeitet und die Durchführung mit einer
Auftragsbestätigung bestätigt.
3. Wenn der
Auftraggeber eine Bestellung im Online-Shop aufgibt, erhält er
zunächst eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung beim
Auftragnehmer bestätigt und die Einzelheiten der Bestellung aufführt
(Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme
des Angebots dar, sondern soll den Auftraggeber nur darüber
informieren, dass seine Bestellung beim Auftragnehmer eingegangen
ist.
4. Sofern der
Rechnungsadressat vom Auftraggeber abweicht, haftet der Auftraggeber
neben dem Rechnungsadressaten als Gesamtschuldner für sämtliche
Forderungen aus dem erteilten Auftrag.
Preise
1. In der
Preisliste des Auftragnehmers (derzeitiger Stand: 01. 05. 2010) und
im Online-Shop genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die
der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert
bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller
als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche
Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab
Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und
sonstige Versandkosten nicht ein.
Zahlung
1. Die Zahlung hat
vorbehaltlich anderer Zahlungsvereinbarungen innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige
Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto oder sonstige
Versandkosten. Die Rechung wird unter dem Tag der Lieferung,
Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug)
ausgestellt.
2. Bei
aussergewöhnlichen Vorleistungen des Auftragnehmers kann angemessene
Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der
Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
ausüben.
4. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu zahlen. Der Auftragnehmer kann außer für
verzugsbegründende Mahnungen pauschale Mahnkosten von € 5,00 pro
Mahnung verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt
hiervon unberührt.
Lieferung
1. Soll die Ware
versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald
die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben
worden ist.
2. Die
Standardlieferzeit beträgt ca. 8 Werktage. Liefertermine sind
allerdings nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
bestätigt werden.
3. Gerät der
Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann
der Auftraggeber von Vertrag zurück treten. § 361 BGB bleibt
unberührt.
4.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch
in dem eines Zulieferers – wie zum Beispiel Streik, Aussperrung
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann
zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres
Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert
sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine
Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der
obenbeschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des
Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Auftragnehmers.
2. Die
nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum
Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den
Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der
Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der
Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die
Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der
Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung
zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer
bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %,
so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines
durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigenten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des
Auftragnehmers verpflichtet.
Beanstandungen / Gewährleistungen
1. Der
Auftraggeber hat die Modalitäten der Bestellung, welche auf dem
Bestellformular vermerkt sind, zu beachten. Diese gelten als Teil
dieser Bedingungen und werden vom Auftraggeber mit Vertragsschluß
ebenfalls akzeptiert.
2. Der
Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in
jedem Fall zu überprüfen.
3. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht
zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
4. Bei
berechtigenten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl
unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder
Ersatzlieferung (Nacherfüllung) innerhalb angemessener Frist
verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung nach angemessener Frist kann der Auftraggeber nach den
gesetzlichen Bestimmungen Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
5. Mängel eines
Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Auftraggeber ohne Interesse ist.
Haftung
1. Der
Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet wird, und in Fällen zwingender Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische,
vorhersehbare Schäden gehaftet.
2. Es gelten die
gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
3. Werden
Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb
von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Aufrtagnehmers
klagweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist
ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren
eingeleitet wurde.
Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Wirksamkeit
1. Erfüllungsort
und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des
HBG ist oder im Innland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, Backnang
(Baden-Württemberg).
2. Auf das
Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen.
3. Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
|